09DX
Leistungen / Deaktivierungen

Deaktivierungen.
Technisch prüfen. Rechtlich einordnen.

Individuelle Prüfung angefragter Funktionsdeaktivierungen – ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen und für den angegebenen Verwendungszweck.

Was steckt dahinter?

Deaktivierungen
ohne Marketingnebel.

Deaktivierungswünsche können emissions-, zulassungs- oder sicherheitsrelevante Systeme betreffen. Deshalb wird jede Anfrage technisch und im Hinblick auf den angegebenen Verwendungszweck einzeln betrachtet. Eine pauschale Freigabe gibt es nicht.

Neben der eigentlichen Funktion können weitere Steuergeräte, Diagnoseroutinen, Notlaufstrategien oder Überwachungen betroffen sein. Deshalb reicht es nicht aus, lediglich eine Fehlermeldung auszublenden. Vor jeder möglichen Bearbeitung müssen Fahrzeug, Ursache, gewünschtes System und Einsatzbereich klar benannt werden; bei unzulässigem oder technisch nicht vertretbarem Verwendungszweck erfolgt keine Umsetzung.

01

Eindeutige Anfrage

Das betroffene System, Fehlerbild, Fahrzeug und der vorgesehene Einsatz werden konkret erfasst.

02

Technische Prüfung

Steuergerät, Softwarestand und Abhängigkeiten zu Diagnose- und Schutzfunktionen werden bewertet.

03

Klare Abgrenzung

Eine Umsetzung erfolgt nur, wenn sie für den angegebenen Zweck technisch vertretbar und rechtlich zulässig ist.

So läuft es ab

Von der Anfrage
zur sauberen Lösung.

  • Keine pauschale Zusage
  • Verwendungszweck ist entscheidend
  • Ausdrückliche Kundenbestätigung
  • Nur im gesetzlich zulässigen Rahmen
01

System auswählen

Im Anfrageformular wird angegeben, welche Funktion geprüft werden soll.

02

Rechtsbestätigung abgeben

Der Kunde bestätigt ausdrücklich, sich mit den geltenden Vorgaben auseinandergesetzt zu haben.

03

Einzelfall bewerten

Erst nach Prüfung wird entschieden, ob und in welchem Rahmen eine Bearbeitung angeboten werden kann.

!
Keine Rechtsberatung

Die technische Anfrage und die Bestätigung im Formular ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung. Der Fahrzeughalter bleibt dafür verantwortlich, dass Betrieb, Zulassung und Einsatz seines Fahrzeugs den geltenden Vorgaben entsprechen.