Eindeutige Anfrage
Das betroffene System, Fehlerbild, Fahrzeug und der vorgesehene Einsatz werden konkret erfasst.
Individuelle Prüfung angefragter Funktionsdeaktivierungen – ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen und für den angegebenen Verwendungszweck.
Deaktivierungswünsche können emissions-, zulassungs- oder sicherheitsrelevante Systeme betreffen. Deshalb wird jede Anfrage technisch und im Hinblick auf den angegebenen Verwendungszweck einzeln betrachtet. Eine pauschale Freigabe gibt es nicht.
Neben der eigentlichen Funktion können weitere Steuergeräte, Diagnoseroutinen, Notlaufstrategien oder Überwachungen betroffen sein. Deshalb reicht es nicht aus, lediglich eine Fehlermeldung auszublenden. Vor jeder möglichen Bearbeitung müssen Fahrzeug, Ursache, gewünschtes System und Einsatzbereich klar benannt werden; bei unzulässigem oder technisch nicht vertretbarem Verwendungszweck erfolgt keine Umsetzung.
Das betroffene System, Fehlerbild, Fahrzeug und der vorgesehene Einsatz werden konkret erfasst.
Steuergerät, Softwarestand und Abhängigkeiten zu Diagnose- und Schutzfunktionen werden bewertet.
Eine Umsetzung erfolgt nur, wenn sie für den angegebenen Zweck technisch vertretbar und rechtlich zulässig ist.
Im Anfrageformular wird angegeben, welche Funktion geprüft werden soll.
Der Kunde bestätigt ausdrücklich, sich mit den geltenden Vorgaben auseinandergesetzt zu haben.
Erst nach Prüfung wird entschieden, ob und in welchem Rahmen eine Bearbeitung angeboten werden kann.
Die technische Anfrage und die Bestätigung im Formular ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung. Der Fahrzeughalter bleibt dafür verantwortlich, dass Betrieb, Zulassung und Einsatz seines Fahrzeugs den geltenden Vorgaben entsprechen.